Verkaufsbedingungen der Firma Autohaus Beckhäuser
im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (nicht mit gewerblichen Einkäufern)
§ 1
Geltung der Bedingungen
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern (§ 13BGB). Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Autohaus Beckhäuser und dem Besteller zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungs-
vertrag schriftlich niederzulegen. Außerhalb dieses Vertrages sind keine weiteren Vereinbarungen
getroffen, die Vertragsgegenstand sind.
§ 2
Vertragsschluß und Vertragsgegenstand
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bzgl. der Preisangaben –
freibleibend und zunächst unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir eine Woche
gebunden.
2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Autohaus Beckhäuser kann dieses
Angebot innerhalb von einer Woche annehmen. Mit dieser Annahme des Angebotes kommt der
Kaufvertrag zustande.
§ 3
Vertragsgegenstand und Beschaffenheitsmerkmale
1. Der Vertragsgegenstand ist das im einzelnen in Angebot und Annahme aufgeführte gebrauchte Kfz.
2. Die in Angebot und Annahme im einzelnen aufgeführten Beschaffenheitsmerkmale sind allein
Gegenstand der kaufvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Autohaus Beckhäuser weist den
Käufer ausdrücklich darauf hin, daß die nach Alter, Kilometerleistung und äußeren Zustand des
Fahrzeuges etwa bekannten Umstände über den technischen Zustand von Motor, Getriebe,
Elektrik , Elektronik und sonstige innere technische Beschaffenheitsmerkmale nicht Gegenstand
der Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien sind. Etwa bekannte Einschränkungen
oder Mängel wird Autohaus Beckhäuser schriftlich aufführen (§ 442 BGB).
Für den Fall, daß ein Käufer äußerlich nicht sichtbare Technik zum Inhalt der Beschaffenheitsver-
einbarung machen möchte, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung über die Einholung
eines Sachverständigengutachtens. Der Inhalt eines solchen Sachverständigengutachtens ist nicht
eigene Zusicherung des Verkäufers, sondern eigene sachverständige Feststellung des jeweiligen
Sachverständigen im Sinne von § 311 Abs. 3 BGB.
3. Abgesehen von den im Angebot und Annahme im einzelnen aufgeführten Beschaffenheitsmerk-
malen und Mängeln wird das gebrauchte Fahrzeug verkauft wie besichtigt. Weitere Vereinbarungen
oder Anpreisungen irgendwelcher Beschaffenheitsmerkmale, Eigenschaften, Verwendungszwecke
mündlicher oder schriftlicher Art – sind nicht getroffen und/oder nicht Inhalt dieses Vertrages.
§ 4
Lieferung
1.Der Umfang der Lieferpflicht der Firma Autohaus Beckhäuser ergibt sich ausschließlich aus
diesem Vertrag.
2. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsmäßiger Mitwirkung
des Bestellers. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Firma Autohaus Beckhäuser setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
3. Stellt sich nach Abschluß des Vertrages heraus, daß der Besteller keine hinreichende Gewähr
für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, ist Firma Autohaus
Beckhäuser berechtigt, die Lieferung zu verweigern bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder
Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf
gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 10 Tagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage
berechtigt und weiter berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Läßt sich von seiten Autohaus Beckhäuser die vereinbarte Frist infolge von Autohaus Beckhäuser nicht
beherrschbaren Umständen, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Anlieferung durch
den Zulieferer, nicht einhalten, so verlängert sich die vereinbarte Frist in eine angemessene Frist.
Über einen derartigen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die
behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann
jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter
Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gebrauchte Fahrzeug Eigentum des Verkäufers. Der
Kfz.-Brief verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Verkäufers mit Ausnahme des
Kfz.-Scheins, der dem Käufer bei Übergabe des PKW ausgehändigt wird.
§ 6
Haftung des Verkäufers
1. Autohaus Beckhäuser haftet dafür, daß das gebrauchte Fahrzeug bei Übergabe (Gefahrüber-
gang) die vereinbarte Beschaffenheit hat. Hinsichtlich darüber hinaus gehender Beschaffenheits-
merkmale vereinbaren die Parteien den Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, es sei denn, die
haftungsbegründenden Umstände beruhen auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma
Autohaus Beckhäuser.
2. Für Sachmängel betreffend die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haftet Autohaus Beckhäuser
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sachmängel sind spätestens 14 Tage nach Lieferung/Gefahrübergang anzuzeigen. Bei späterem
Auftreten der Sachmängel ist der Käufer verpflichtet, diese innerhalb von 36 Stunden bei dem
Verkäufer anzuzeigen.
§ 7
Verjährung
1. Sämtliche Ansprüche auf Sachmängelhaftung verjähren bei gewerblichen Käufern innerhalb von
4 Wochen nach Ablieferung/Gefahrübergang.
2. Sämtliche Ansprüche auf Sachmängelhaftung bei Verbrauchern verjähren innerhalb von einem
Jahr nach Ablieferung/Gefahrübergang.
3. Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich des §438 Nr. 2 BGB in einem
Jahr ab Ablieferung. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den
gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
§ 8
Allgemeines
Die Zahlungsverpflichtung des Käufers ist zu erbringen in 55767 Niederbrombach am Sitz des Verkäufers.
Ebenso ist Erfüllungsort für die Übergabeverpflichtung Hauptstraße 24, 55767 Niederbrombach Sitz der Firma Beckhäuser